Corona- Neue Regelungen im Sport

Das Innenministerium des Landes Bayern hat neue Regelungen erlassen.

Seit dem 13.11.2020 gilt:
Untersagt sind der Betrieb und die Nutzung von
– Sporthallen
– Sportplätzen
– Fitnessstudios
– Tanzschulen
– und anderen Sportstätten.

Zulässig ist jedoch weiterhin der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel für die Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.

Alle aktuellen Informationen auf der Homepage des Innenministeriums.